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Im Rahmen meiner Tätigkeit als Casemanager besteht die Möglichkeit, dies zu vermeiden, zu lindern oder dem abzuhelfen. Was durch ein ordentliches Gericht im Rahmen der gesetzlichen Betreuung verfügt werden kann, ist auch im Einzelfall auf vertraglicher Ebene (Vollmacht oder notarielle Vereinbarung) regelbar. Sofern der Wunsch nach einer individuellen Fürsorge besteht, kann ich meine Erfahrung und Kompetenz aus meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit einbringen um Ihre Sorgen und Nöte zu lindern oder auch Problemen zielorientiert abzuhelfen. Dabei steht ausschließlich das von Ihnen gewünschte und gewollte Ziel im Fokus meiner Arbeit. Meine Tätigkeit in diesem Bereich bietet Ihnen über die entsprechende Vereinbarung hinaus zusätzlich folgende Vorteile.
Meine Leistungen im Bereich der privaten Vollmacht stellen sich wie folgt dar:
Zentraler Inhalt, auch meiner Tätigkeit als Casemanager, ist daher nach meinem eigenen Verständnis, die problembehafteten Lebenssachverhalte meiner Mitmenschen in einer Weise zu regulieren, wie diese es bei bestem Wissen selbst für sich erledigt hätten. Die Kosten meiner Tätigkeit als Casemanager orientieren sich grundsätzlich am Wert des jeweiligen Interesses. Die Vergütungsregelung ist Bestandteil der Vollmacht bzw. der notariellen Vereinbarung.
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